"Ein Tier zu retten verändert nicht die Welt, aber die ganze Welt verändert sich fuer dieses eine Tier"
(unbekannter Verfasser)

Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie dauerhaft die Tierschutzarbeit der Katzen-Hilfe Uelzen. Unser Verein finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Durch Ihre Hilfe sichern Sie das Überleben des Vereins und der damit verbundenen Aufgabe notleidenen Katzen zu helfen.

Spenden kommen zu 100% den Katzen zu Gute. Alle Helfer des Vereins arbeiten ehrenamtlich.

Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die aktiv an der Verwirklichung der Vereinszwecke mitarbeitet. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder in der Versammlung erst ab der Volljährigkeit.

Es wird unterschieden zwischen aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.

Die aktive Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Aktive Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie das Antrags-, Stimm- und Rederecht auf Mitgliedsversammlungen.

Fördermitglied kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins finanziell unterstützen möchte. Für die Aufnahme als Fördermitglied genügt eine schriftliche Beitrittserklärung, verbunden mit der Zahlung des Mindestbeitrages. Fördermitglieder besitzen das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

Zum Ehrenmitglied kann die Mitgliederversammlung Persönlichkeiten ernennen, die sich im Verein besondere hervorragende Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit und besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie das Antrags-, Stimm- und Rederecht auf Mitgliedsversammlungen.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückerstattung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

Die Mitgliedschaft endet durch

  • Tod,
  • Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende,
  • mehr als dreimonatigem Zahlungsrückstand oder
  • Ausschluss wegen groben Verstoßes gegen die Vereinsinteressen. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit.

Mitglieder entrichten Jahresbeiträge. Die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.

Der Mitgliedsbeitrag ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Verein abzubuchen oder jeweils bis spätestens 31. März eines Jahres ohne Aufforderung auf das Vereinskonto zu überweisen.

Kommt es aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, zu Rücklastschriften, so sind die Kosten hierfür vom Mitglied zu erstatten.

Der Vorstand kann in Not- und Härtefällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

Mitglieder bekommen natürlich eine Einladung zur Mitgliederversammlung.

Sie möchten Mitglied werden? Dann drucken Sie die »Beitrittserklärung (PDF)« aus und schicken Sie diese ausgefüllt an:

Katzen-Hilfe Uelzen e.V.
Holger Hoffmann
Am Sportzentrum 4
29559 Wrestedt

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied und bedanken uns vor allem im Namen unserer Schützlinge für Ihre Hilfe.